Die Bundesrepublik Deutschland gibt dem Einlagensicherungsfonds in Island einen Kredit in Höhe von 308 Mio. Euro, den der dann an die Deutschen Anleger der Kaupthing Bank durchreicht. Das heißt, das die deutschen Anleger sogar höher entschädigt werden, als es nach dem Isländischen Recht gegeben wäre.
Die deutschen Steuerzahler zahlen also Entschädigungen, die die Anleger nach dem Recht des Landes in dem sie bewußt angelegt haben, nie bekommen würden.
Ist das richtig?
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